Gesetzliche Pflicht

Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastung

Eine Befragung, zwei Ergebnisse: Sie erfüllen Ihre Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz und erfahren zugleich, wo Ihre Arbeitgeber­qualität steht.

Was der Gesetzgeber verlangt

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu dokumentieren. Viele Unter­nehmen setzen dafür ein eigenes Verfahren auf, das allein der Dokumentation dient.

Die TOP JOB-Analyse erhebt diese Daten ohnehin. Das Gutachten zur Gefährdungs­beurteilung buchen Sie dazu. Es entspricht den gesetzlichen Grundlagen und liefert Ihnen zusätzlich Vergleichswerte und Handlungsfelder.

  • Eine Befragung statt zwei

    Ihre Mitarbei­tenden investieren einmal 20 Minuten, Sie erhalten beide Auswertungen.

  • Datenerhebung inklusive

    Die Erhebung gehört zu jeder TOP JOB-Analyse. Das Gutachten ist eine Zusatzleistung.

  • Mehr als die Pflicht

    Neben der Dokumentation erhalten Sie Benchmarkdaten, Ihre Energiewerte und priorisierte Handlungsfelder.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Beurteilung erfolgen?

Wen beziehen wir ein, Betriebsrat und Fachkraft für Arbeits­sicherheit?

Erhalten wir eine prüffähige Dokumentation?

Was kostet das Gutachten?

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